WEG-Verwaltung

 - Überwachung der Wohngeldeinzahlungen

 - Wohngeldeinzug von Miteigentümern

 - Abschluss von Verträgen

 - Rechnungs- und Kostenkontrolle

 - Zahlungsanweisungen

 - Buchführung

 - Durchführung einer jährlichen Eigentümerversammlung

 - Erstellung der jährlichen Verwaltungsabrechnung

 - Erstellung eines Wirtschaftsplanes

 - Festlegung des monatlichen Wohngeldes

 - Überwachung der Hausordnung

 - Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei vertretbarem

   Zeitaufwand

 - Durchführung von Modernisierungs- und  Sanierungsarbeiten

   im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung

 - getrennte Verwaltung von Fremdgeldern

 - technische Betreuung

Alle vorgenannten Serviceleistungen  sind mit einer festen Gebühr abgegolten. Die Festsetzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.